SATZUNG

§ 2 Vereinszweck

Der Verein hat die Aufgabe, durch wissenschaftliche und literarische Vorträge, Dichterlesungen und sonstige Veranstaltungen und durch Kunstfahrten seine Mitglieder und eine breitere Öffentlichkeit mit dem Stand der Wissenschaften und mit dem geistigen und kulturellen Leben unserer Zeit bekannt zu machen. Er kann zu diesem Zwecke auch Publikationen herausgeben.


Er setzt sich ferner die Aufgabe, die Stadt Pforzheim zu unterstützen in der Pflege des Andenkens an Johannes Reuchlin und der Sammlung von Reuchliana.


Der Verein ist politisch und konfessionell ungebunden.


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" (hier haben die Anführungszeichen ein unterschiedliches Format) der Abgabenordnung (§§ 51 ff, AO).


Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.


Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Vereinsjahr

Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

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